Spendenübergabe an das Adventslicht

2.000 Euro für einen guten Zweck. Diese Spende von der Jobagentur Schneiders ging an das Hilswerk Adventslicht. Der Inhaber des Unternehmens Patrick Schneider überreichte der Initiative den Geldbetrag zur Unterstützung ihrer gemeinnützigen Tätigkeiten. Damit ist das Geld in guten Händen. Schon seit Jahrzehnten setzt sich das Hilfswerk Adventslicht für hilfsbedürftige Menschen unserer Region ein, die unverschuldet in Not geraten sind.

(cm / Kamera: Erich Kummer)

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ASV-Sportanlage in Waldsassen heißt nun „Jürgen-Schneider-Waldstadion“

Bei der Meisterschaftsfeier des ASV Waldsassen gab es für den Vorsitzenden des ASV Waldsassen, Günther Heß, eine Überraschung: Jürgen Schneider, geschäftsführender Gesellschafter der Schneiders-Jobagentur Montageservice GmbH mit Sitz in Weiden, sicherte zu: Ab der neuen Saison werde die Sportanlage an der Schützenstraße „Jürgen-Schneider-Waldstadion“ heißen.

Die Namensrechte wurden mittlerweile durch einen dreijährigen Sponsoring-Vertrag an den Firmeninhaber übertragen. Die finanzielle Hilfe wird der ASV Waldsassen, so Günther Heß, vor allem für die Instandhaltung und Modernisierung der Sportanlage verwenden. Auf Anfrage von Oberpfalz-Medien erklärte der ASV-Vorsitzende, dass es sich bei der Unterstützung um einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich handelt. Eine weitere Zusammenarbeit darüber hinaus sei nicht ausgeschlossen, erklärte Heß.

Jürgen Schneider war jahrelang als aktiver Fußballer beim ASV Waldsassen und ist seit 39 Jahren Mitglied im Verein. Jürgen Schneider sagt über sein Motiv: „Meinem Heimatverein möchte ich einfach etwas zurückgeben für die super tolle Gemeinschaft in meiner aktiven Zeit.“

SV Mitterteich spielt künftig im „Schneiders-Jobagentur-Stadion“

„Schneiders- Jobagentur-Stadion“ – so heißt ganz offiziell seit kurzem die Sportanlage des Fußball-Landesligisten SV Mitterteich. Hintergrund ist ein dreijähriger Sponsoring-Vertrag. Der gebürtige Waldsassener Jürgen Schneider, geschäftsführender Gesellschafter der Schneiders-Jobagentur Montageservice GmbH mit Sitz in Weiden, lässt sich die Namensrechte einen unteren fünfstelligen Betrag kosten.

„Wir gehen neue Wege, um auch künftig Spitzenfußball an der Marktredwitzer Straße präsentieren zu können“, informierte stellvertretender SV-Vorsitzender Gerhard Greim bei der Präsentation des neuen Stadionsponsors. Der SV Mitterteich könne sich auch durchaus eine längere Zusammenarbeit vorstellen, so Greim.

Jürgen Schneider berichtete, dass die Kontakte schon vor längerer Zeit vom inzwischen verstorbenen Winfried Eger hergestellt worden seien. Carsten Rohrsetzer habe das Ganze neu angestoßen. „Ich hatte es damals Winfried Eger versprochen, ich wollte mein Wort halten“, sagte Schneider. Der Unternehmer hatte früher in Waldsassen auch eine Niederlassung und ist noch seinem Heimatverein ASV Waldsassen verbunden. Aber auch beim SV Mitterteich engagiert sich Schneider schon seit einigen Jahren als Sponsor. „Ich will den Fußball in der Region unterstützen und da ist der SV Mitterteich eine gute Adresse.“

Schneiders Unternehmen ist in Weiden ansässig und bundesweit tätig. Aktuell zählt es rund 180 Mitarbeiter. Spezialisiert hat sich das Unternehmen auf die Montag von Haustechnik, Partner seien auch Firmen in der Region. Jürgen Schneider ist seit 18 Jahren in der Branche tätig, wie er weiter informierte.

ASV Waldsassen Eisstock

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Kinderkrebshilfe

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Familie Fellner

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ALLES WICHTIGE ZUM NEUEN

ARBEITNEHMER­ÜBERLASSUNGS­GESETZ

Seit April 2017 gilt das neue Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz (AÜG). Geändert haben sich vor allem die Regelungen zur Überlassungshöchsts­dauer und zum Equal Pay. Wir geben Ihnen einen Überblick über alles, was sich für die Arbeitnehmer­überlassung geändert hat – im Allgemein und auf Ihre Branche bezogen.

ÄNDERUNGEN BEI DER

ÜBERLASSUNGS­HÖCHSTDAUER

Der Zeitarbeitnehmer darf nur noch maximal 18 Monate bei einem Kunden eingesetzt werden. Diese Regelung gilt personenbezogen. Dabei finden Einsatzzeiten vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen am 01.04.2017 in der Regel keine Berücksichtigung. Erstmalig kann die Überlassungshöchstdauer daher am 30.09.2018 erreicht werden. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Branchen, für die es einen sogenannten Branchenzuschlagstarifvertrag (BZTV) gibt. Die derzeit maximale Überlassungsdauer ist in diesen BZTV unterschiedlich geregelt und beträgt max. 48 Monate.

Wechselt der Zeitarbeitnehmer nur die Tätigkeit oder den Arbeitsplatz im Unternehmen, wird die Zeit nicht neu berechnet. Das gilt auch, wenn ein Projektmitarbeiter zu einem neuen Personaldienstleister als Arbeitgeber wechselt. Der Arbeitnehmer kann nur dann länger an einen Kunden ausgeliehen werden, wenn die Überlassung für mindestens 3 Monate und einen Tag unterbrochen wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn Urlaub oder Krankheit des Arbeitnehmers zur Unterbrechung geführt haben.

Änderungen zum Equal Pay

Seit dem 01.01.2018 muss Zeitarbeitnehmern das gleiche Gehalt gezahlt werden wie Stammarbeitskräften. Soweit der Verleiher einen Tarifvertrag für die Zeitarbeit anwendet, wie wir mit der IGZ, gelten die Regelungen des IGZ/BPA-Tarifvertrags für 9 Monate ununterbrochener Überlassung an unsere Kunden. Ab dem 10. Monat wären dem Zeitarbeitnehmer Zuschläge zu zahlen. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Branchen, für die es einen sogenannten Branchenzuschlagstarifvertrag (BZTV) gibt. Dann gelten die Regelungen diese BZTV-Vertrags, wobei ein „Equal Pay“ erst nach 15 Monaten in Kraft tritt .

Zur Frist zählen sämtliche Überlassungszeiten an den Kunden, wenn diese nicht mehr als 3 Monate und einen Tag unterbrochen waren – auch solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer bei einem anderen Entleihbetrieb beschäftigt war.

Weitere Änderungen

Leiharbeitnehmer dürfen künftig nicht in einem Unternehmen eingesetzt werden, wenn der Entleiher von einem Streik betroffen wird. Das gilt nicht, wenn er eine Tätigkeit übernimmt, die die streikenden Beschäftigten bisher nicht ausgeführt haben.

Der Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher muss nun ausschließlich schriftlich geschlossen und auch als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag benannt werden. Er muss den Namen des betroffenen Leiharbeiters enthalten (Konkretisierung) und vor dessen Arbeitsbeginn durch Unterzeichnung beider Vertragspartner verbindlich abgeschlossen werden.

Sie haben Fragen zur AÜG-Reform?

Melden Sie sich einfach bei unserem Disponenten. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Equal Pay oder zur Überlassungshöchstdauer und beraten Sie dazu, was Sie als Entleiher beachten müssen.